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Kompetenzteam Gefährdungsbeurteilung

Kompetenzteam Gefährdungsbeurteilung – Ihre Experten für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, potenzielle Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Unser Kompetenzteam für Gefährdungsbeurteilungen unterstützt Sie dabei, diese gesetzliche Anforderung praxisgerecht, rechtssicher und effektiv umzusetzen.


Warum ist die Gefährdungsbeurteilung wichtig?

Gesetzliche Vorgaben

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsbedingungen zu analysieren, Gefährdungen zu bewerten und Maßnahmen zur Minimierung von Risiken zu ergreifen.

Vorteile für Unternehmen und Belegschaft

  • Schutz der Mitarbeiter: Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und psychischen Belastungen.
  • Rechtskonformität: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Verbesserte Arbeitsbedingungen: Förderung von Gesundheit und Produktivität am Arbeitsplatz.
  • Positives Betriebsklima: Zeigen Sie Verantwortung und Fürsorge gegenüber Ihren Mitarbeitern.

Unsere Leistungen im Bereich Gefährdungsbeurteilung

Erstellung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen

Wir begleiten Sie bei der kompletten Durchführung der Gefährdungsbeurteilung – von der Analyse bis zur Umsetzung der Maßnahmen:

  • Gefährdungsanalyse: Identifikation von physischen, psychischen und organisatorischen Risiken.
  • Bewertung der Gefährdungen: Priorisierung der Risiken und Ableitung notwendiger Maßnahmen.
  • Maßnahmenplanung: Entwicklung effektiver Schutzmaßnahmen und deren Integration in den Arbeitsalltag.
  • Dokumentation: Erstellung rechtssicherer Unterlagen, die den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entsprechen.

Beratung und Schulung

Unser Kompetenzteam unterstützt Sie durch gezielte Beratung und Schulungen, um die Gefährdungsbeurteilung effektiv umzusetzen:

  • Workshops für Führungskräfte: Schulungen zur rechtssicheren Durchführung und Dokumentation.
  • Training für Betriebsräte: Vermittlung von Wissen über Mitbestimmungsrechte und Einflussmöglichkeiten.
  • Sensibilisierung der Belegschaft: Förderung eines Bewusstseins für Arbeitsschutz und Prävention.

Spezielle Gefährdungsbereiche

Wir verfügen über besondere Expertise in der Beurteilung von:

  • Psychischen Belastungen: Analyse und Maßnahmen zur Vermeidung von Stress und Überlastung.
  • Ergonomie am Arbeitsplatz: Optimierung von Arbeitsplätzen zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Erkrankungen.
  • Umgang mit Gefahrstoffen: Rechtssichere Handhabung und Lagerung von chemischen Substanzen.
  • Technischen Gefahrenquellen: Beurteilung und Absicherung von Maschinen, Anlagen und IT-Systemen.

Gefährdungsbeurteilung für spezielle Arbeitsbereiche

Büroarbeitsplätze

  • Überprüfung der Bildschirmarbeitsplätze auf Ergonomie.
  • Maßnahmen gegen psychische Belastungen durch Stress oder Arbeitsverdichtung.
  • Optimierung der Arbeitsumgebung (Beleuchtung, Lärm, Raumklima).

Produktion und Logistik

  • Identifikation physischer Risiken durch Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsumfeld.
  • Maßnahmen zur Reduktion von Unfallgefahren.
  • Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsstandards.

Pflege und Gesundheitswesen

  • Analyse von Risiken durch körperliche Belastungen und Infektionsgefahren.
  • Entwicklung von Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter im direkten Kontakt mit Patienten.

IT- und Technologiebranchen

  • Beurteilung psychischer Belastungen durch hohe Anforderungen und Arbeitszeiten.
  • Maßnahmen zur Reduktion von Bildschirmarbeit und technischer Überforderung.

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsräten

Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verantwortlich für:

  • Die regelmäßige Durchführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
  • Die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter.
  • Die Einbindung der Beschäftigten und des Betriebsrats in den Prozess.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat das Recht, bei der Erstellung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung mitzuwirken. Unser Kompetenzteam unterstützt Betriebsräte dabei, ihre Mitbestimmungsrechte effektiv wahrzunehmen.


Warum mit unserem Kompetenzteam arbeiten?

Fachliche Expertise

Unser Team besteht aus erfahrenen Anwälten, Arbeits- und Sicherheitsfachleuten sowie Psychologen. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit gewährleistet eine umfassende und fundierte Beratung.

Rechtssichere Lösungen

Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen und helfen Ihnen, diese vollständig zu erfüllen. So vermeiden Sie Bußgelder und Haftungsrisiken.

Praxisorientierte Ansätze

Unsere Maßnahmen sind nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch praktisch umsetzbar und an die individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens angepasst.

Schulung und Unterstützung

Wir machen Ihr Unternehmen fit für die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen. Unser Ziel ist es, Ihnen das notwendige Wissen und die Werkzeuge an die Hand zu geben, um langfristig eigenständig arbeiten zu können.


Das sagen unsere Mandanten

  • „Dank der Unterstützung des Kompetenzteams konnten wir die Gefährdungsbeurteilung in unserem Betrieb systematisch und rechtssicher umsetzen. Besonders hilfreich waren die praxisnahen Lösungen.“
  • „Die Experten haben uns geholfen, psychische Belastungen bei unseren Mitarbeitern zu erkennen und gezielte Maßnahmen einzuleiten. Die Zusammenarbeit war äußerst professionell.“
  • „Durch die Schulungen des Kompetenzteams konnten wir die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes nicht nur erfüllen, sondern sogar übertreffen.“

Kontaktieren Sie unser Kompetenzteam Gefährdungsbeurteilung

Suchen Sie Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen? Unser Kompetenzteam steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Umsetzung der Maßnahmen.

Lassen Sie uns gemeinsam die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen sicherer und gesünder gestalten.